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das Landesgericht, -(e)s, -e (österr.)

(hr) zemaljski sud (m)

Landesgerichte (=Gerichtshöfe erster Instanz)

Die 20 in Österreich eingerichteten Gerichtshöfe erster Instanz sind für alle nicht den Bezirksgerichten zugewiesenen Sachen zur Entscheidung in erster Instanz, aber auch in zweiter Instanz zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

(IZVOR: http://www.justiz.gv.at/)