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der Erbschein, -(e)s, -e

(hr) potvrda (ž) o nasljedstvu

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, aus dem hervorgeht, wer Erbe geworden ist...
Der Erbschein hat die Funktion, einen Erben im Rechtsverkehr als Rechtsnachfolger des Erblassers zu legitimieren. Es werden in aller Regel nach Eintritt des Erbfalls Sparkonten bei Banken aufzulösen, gegebenenfalls Grundstücke vom Erblasser auf den oder die Erben umzuschreiben sein oder Verhandlungen mit Versicherungen anfallen. Insbesondere im Falle der gesetzlichen Erbfolge, wenn der Erblasser also kein Testament oder sonstige letztwillige Verfügung hinterlassen hat, wird man den Erbschein im Geschäftsverkehr zu Legitimationszwecken benötigen.
(IZVOR: http://www.finanztip.de/)